Kann ich als nicht Emirati überhaupt eine Immobilie in Dubai erwerben?
Ja, Ausländer dürfen in Dubai Immobilien in sogenannten Freehold-Zonen kaufen und das Eigentum wird ins Grundbuch (Dubai Land Department) eingetragen. Auch die beliebtesten Gegenden wie Downtown Dubai, Dubai Marina, Palm Jumeirah oder Business Bay fallen unter Freehold.
Benötige ich ein Visum oder einen Wohnsitz in Dubai, für den Kauf einer Immobilie?
Nein, ein Visum und Wohnsitz sind für den Kauf nicht erforderlich. Je nach Kaufpreis können Sie jedoch ein Investoren- oder Golden Visa erhalten.
Wie hoch ist die Mindestsumme für einen Immobilienkauf?
Grundsätzlich gibt es keine Mindestgrenze. Die meisten Projekte starten ab ca. 150.000–200.000 EUR.
Gibt es Finanzierungsmöglichkeiten über Banken in Dubai?
Ja, Ausländer können eine Finanzierung in Anspruch nehmen, meist bis zu 50 % des Kaufpreises. Für eine Finanzierung ist in der Regel ein Nachweis über Einkommen und eine Anzahlung erforderlich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Die Finanzierung ist erst ab Schlüsselübergabe möglich. Sprechen Sie uns auf dieses Thema an, wir prüfen Ihren individuellen Fall gerne.
Muss ich den gesamten Betrag sofort bezahlen?
Nein. Viele Bauträger bieten zinsfreie Ratenpläne an (z. B. 10–20 % Anzahlung und der Rest in Baufortschrittsraten oder nach Fertigstellung). Wir finden gemeinsam mit Ihnen den für Sie den passenden Bauträger mit dem passenden Zahlungsplan.
Benötige ich ein Bankkonto in Dubai, um eine Immobilie zu kaufen?
Nein, für den Kauf selbst benötigen Sie kein Bankkonto in Dubai. Zahlungen können problemlos auch von Ihrem deutschen oder europäischen Konto erfolgen. Sollten Sie jedoch eine Finanzierung über eine Bank in Dubai in Anspruch nehmen oder Ihre Mieteinnahmen direkt vor Ort verwalten wollen, ist die Eröffnung eines lokalen Bankkontos sinnvoll. Wir unterstützen Sie auf Wunsch gerne bei diesem Prozess.
Ist ein Geldtransfer nach Dubai problemlos möglich?
Ja, der Transfer von Geld nach Dubai ist unkompliziert. Sie können den Kaufpreis direkt von Ihrem deutschen oder europäischen Konto auf das offizielle Treuhandkonto des Bauträgers beim Dubai Land Department überweisen. Internationale Überweisungen sind in Euro oder US-Dollar möglich und werden automatisch in Dirham (AED) umgerechnet. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl einer kostengünstigen Transfermöglichkeit.
Fallen beim Kauf Steuern an?
In Dubai gibt es keine jährliche Immobiliensteuer. Einmalig wird eine Registrierungsgebühr von 4 % des Kaufpreises beim Dubai Land Department fällig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie hoch sind die laufenden Kosten?
Es gibt Service Charges (Hausgeld), die je nach Projekt zwischen ca. 10–30 EUR pro m²/Jahr liegen.
Wofür werden die Service-Charge-Gebühren verwendet?
Die Service Charges decken die laufenden Betriebskosten der Immobilie ab. Dazu gehören unter anderem:
- Reinigung und Wartung der Gemeinschaftsflächen
- Sicherheitsdienst und Überwachung
- Gartenpflege, Pool- und Aufzugswartung
- Allgemeine Instandhaltung der Gebäudetechnik
Welche Vorteile hat der Kauf eines Off-Plan-Projektes?
Der Kauf eines Off-Plan-Projektes – also einer Immobilie, die sich noch im Bau befindet – bietet mehrere Vorteile. Zum einen sind die Einstiegspreise in der Regel deutlich attraktiver als bei bereits fertigen Immobilien. Außerdem profitieren Käufer oft von flexiblen Payment-Plänen, die eine gestaffelte Zahlung bis zur Übergabe ermöglichen. Zusätzlich besteht ein hohes Wertsteigerungspotenzial, da Immobilien bei Fertigstellung meist im Preis steigen. Viele Bauträger bieten zudem moderne Designs, neueste Bauqualität und erstklassige Lagen, die für hohe Mietrenditen sorgen können.
Kann ich die Immobilie vermieten?
Ja, sowohl kurz- als auch langfristige Vermietungen sind möglich. Besonders Airbnb & Kurzzeitvermietungen sind in Dubai sehr beliebt und lukrativ. In sehr wenigen, bestimmten, besonders hochwertigen Communities sind AirBNB Vermietungen eher ungern gesehen. Es ist nötig die Erlaubnis vor Kauf abzuklären.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Wie läuft der Kaufprozess einer off-plan-Immobilie in Dubai ab?
Der Kauf einer off-plan-Immobilie (also einer Immobilie, die sich noch im Bau oder in der Planungsphase befindet) ist in Dubai ein klar strukturierter Prozess, der durch gesetzliche Vorgaben des Dubai Land Department (DLD) und der Real Estate Regulatory Agency (RERA) geregelt wird.
Hier finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Erklärung:
1. Auswahl des Projekts
Zunächst wählen Sie das gewünschte Projekt und die Einheit (Wohnung, Villa, Townhouse etc.) aus. Dabei erhalten Sie vom Bauträger oder Makler sämtliche Informationen zur Lage, Grundriss, Ausstattung, Baufortschritt, Preisstruktur sowie zum Zahlungsplan.
2. Reservierung der Einheit
Um Ihre Wunschimmobilie zu sichern, leisten Sie in der Regel eine Reservierungsgebühr (meist zwischen 5–10 % des Kaufpreises). Diese Gebühr wird später auf den Gesamtpreis angerechnet.
Gleichzeitig erhalten Sie einen Reservierungsvertrag (Booking Form), in dem alle wesentlichen Eckdaten festgehalten sind.
3. Unterzeichnung des Kaufvertrags (SPA – Sales and Purchase Agreement)
Nach erfolgter Zahlung der Anzahlung laut Zahlungsplan und der Zahlung der DLD Gebühren erstellt der Bauträger den Verkaufs- und Kaufvertrag (SPA).
Dieser wird von beiden Parteien unterschrieben und enthält u. a.:
- den vereinbarten Kaufpreis
- den Zahlungsplan
- den Fertigstellungstermin
- die Gewährleistungs- und Übergabebedingungen
- Kaufentscheidung
- Reservierung der Immobilie
- Reservierungsbestätigung
- Erste Kaufpreisrate entsprechend dem Zahlungsplan & DLD Gebühr
- Abschluss des Kaufvertrags
- Bezahlung nach Payment-Plan
- Eigentumsübertragung beim Registration Trustee & Ausstellung der Eigentümerurkunde (Title Deed)
- Übergabe des Objektes
Wer garantiert, dass mein Geld sicher ist?
Dubai hat ein strenges Treuhand-Kontensystem. Für jedes Objekt wird ein eigenes Escrow Konto eingerichtet. Zahlungen die auf dieses Konto von Ihnen als Investor erfolgen, dürfen ausschließlich für den Bau des jeweiligen Baus verwendet werden. Der Bauträger ist außerdem verpflichtet, vor Baubeginn die Hälfte der geplanten Baukosten auf dieses Konto zu hinterlegen.
Welche Vorteile hat ein Immobilienkauf in Dubai gegenüber Deutschland?
- Keine laufenden Steuern
- Hohe Mietrenditen (bis zu 8–10 %)
- Politische Stabilität
- Attraktives Investorenvisum
Gibt es in Dubai Versicherungen für meine Immobilie?
Ja, in Dubai gibt es verschiedene Versicherungen für Immobilieneigentümer.
Sie können sowohl eine Gebäudeversicherung (z. B. gegen Feuer- oder Wasserschäden) als auch eine Hausratsversicherung abschließen.
Viele Banken verlangen beim Immobilienkauf sogar eine Grundversicherung als Voraussetzung für eine Finanzierung.
Sind Haustiere in sämtlichen Wohnhäusern erlaubt?
Nicht in allen Gebäuden – dies hängt von der jeweiligen Community oder Gebäudeordnung ab.
Einige Wohnanlagen heißen Haustiere ausdrücklich willkommen, andere erlauben sie nur unter bestimmten Bedingungen oder gar nicht.
Wir empfehlen, vor dem Kauf oder der Anmietung die entsprechenden Hausregeln (Bylaws) zu prüfen.
Sind Parkplätze vorhanden?
In den meisten Projekten sind Parkplätze standardmäßig vorgesehen.
- Bei Eigentumswohnungen ist häufig mindestens ein Stellplatz pro Einheit im Kaufpreis enthalten.
- Besucherparkplätze oder zusätzliche Stellflächen können je nach Projekt unterschiedlich geregelt sein.
Sind die Wohnungen, die ich off plan kaufe, möbliert?
Das ist nicht einheitlich geregelt – einige off-plan-Projekte werden voll möbliert, andere unmöbliert übergeben.
Bitte sehen Sie sich hierzu unseren Menüpunkt „Furnishing“ an – dort finden Sie genaue Informationen zur Ausstattung und Möblierung der einzelnen Projekte.
Wer meldet den Strom und das Wasser für meine Wohnung an?
Nach der Übergabe sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst dafür verantwortlich, Strom und Wasser anzumelden.
In Dubai erfolgt dies über die Dubai Electricity and Water Authority (DEWA).
Wir bieten Ihnen Unterstützung beim Anmeldeprozess an, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern.
Was passiert beim Snagging? Kann ich den Bauträger für Baumängel haftbar machen?
Beim Snagging wird Ihre Immobilie vor der endgültigen Übergabe überprüft – entweder durch Sie selbst oder durch ein professionelles Snagging-Unternehmen.
Dabei werden mögliche Mängel oder Unvollständigkeiten (z. B. Kratzer, Undichtigkeiten oder defekte Armaturen) dokumentiert.
Ja, Sie können den Bauträger für Baumängel haftbar machen.
In Dubai gilt eine Haftungsfrist von 1 Jahr für kleinere Mängel (Defekte an Ausstattung oder Verarbeitung) und 10 Jahre für strukturelle Schäden am Gebäude (gemäß Gesetz Nr. 6 von 2019).
Welche Rechte habe ich, wenn der Bauträger den Fertigstellungstermin nicht einhält?
Verspätungen bei off-plan-Projekten können vorkommen, sind aber in Dubai gesetzlich klar geregelt.
Ihre Rechte als Käuferin oder Käufer werden durch das Dubai Land Department (DLD) und die Real Estate Regulatory Agency (RERA) geschützt.
1. Zulässige Verzögerungen
Kleinere Verzögerungen (z. B. durch behördliche Genehmigungen oder Lieferkettenprobleme) gelten als vertretbar, solange der Bauträger regelmäßig über den Fortschritt informiert und weiterhin aktiv baut.
In der Regel wird im Sales and Purchase Agreement (SPA) eine Toleranzfrist von 6 Monaten festgelegt, innerhalb der eine Übergabe noch als vertragskonform gilt.
2. Kommunikation und Nachweise
Der Bauträger ist verpflichtet, Sie über Baufortschritte, Verzögerungen und den neuen Fertigstellungstermin zu informieren.
Sie können über das RERA Project Tracker Tool oder über die Plattform Dubai REST App selbst den offiziellen Baufortschritt kontrollieren.
3. Rechte bei erheblicher Verzögerung
Wenn der Bauträger die vertraglich vereinbarte Frist deutlich überschreitet und der Bau nicht fortschreitet, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Schriftliche Beschwerde bei RERA einreichen: RERA prüft den Projektstatus, kontaktiert den Bauträger und kann Maßnahmen wie Sanktionen oder Fristsetzungen verhängen.
- Rücktritt vom Vertrag (Contract Termination): Wenn ein Projekt nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen fertiggestellt oder eingestellt wird, kann RERA den Vertrag auflösen. In diesem Fall erhalten Sie Ihr Geld (anteilig oder vollständig) aus dem Treuhandkonto (Escrow Account) zurück.
- Entschädigung: Einige Verträge enthalten eine Klausel über Verzugsentschädigungen („Delay Penalty“). Diese gewährt Ihnen eine prozentuale Rückzahlung oder einen Preisnachlass, abhängig von der Dauer der Verspätung.
Wie kann ich starten?
Ganz einfach: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir senden Ihnen passende Projekte, beraten Sie kostenlos und begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess.
Hier gelangen Sie direkt zu unserem Kontaktformular.